1. Wenn sich die Kabel kreuzen, sollte das Hochspannungskabel unter dem Niederspannungskabel liegen. Wenn eines der Kabel innerhalb von 1 m vor und nach der Kreuzung durch ein Rohr geschützt oder durch eine Trennwand getrennt ist, beträgt der zulässige Mindestabstand 0,15 m.
2. Wenn das Kabel in der Nähe des Wärmerohrs verläuft oder dieses kreuzt, beträgt der Mindestabstand zwischen parallel und kreuzweise 0,5 m bzw. 0,15 m, wenn Maßnahmen zur Wärmeisolierung vorhanden sind.
3. Wenn das Kabel die Eisenbahn oder Straße überquert, sollte es durch ein Rohr geschützt werden, und das Schutzrohr sollte sich über 2 m von der Gleis- oder Straßenoberfläche erstrecken.
4. Der Abstand zwischen dem Kabel und dem Gebäudefundament sollte gewährleisten können, dass das Kabel außerhalb des Wassers des Gebäudes verlegt wird; wenn das Kabel in das Gebäude eingeführt wird, sollte es durch ein Rohr geschützt werden, und das Schutzrohr sollte auch über das Wasser des Gebäudes hinausragen.
5. Der Abstand zwischen dem direkt in der Erde verlegten Kabel und der Erdung der allgemeinen Erdungsvorrichtung sollte 0,15~0,5 m betragen; Die Erdverlegungstiefe des direkt unterirdisch verlegten Kabels sollte im Allgemeinen nicht weniger als 0,7 m betragen und unter der gefrorenen Erdschicht verlegt werden.




